Nicht verpassen: Der neue Digitalbonus 2025 macht Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!
16.07.2025 | 11:00 Uhr | von Claudio Las Casas
Der Digitalbonus Niedersachsen-innovativ ist ein Förderprogramm der NBank, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen auf der Reise durch die digitale Transformation unterstützt. Das beliebte Programm wurde zwischenzeitlich neu aufgelegt! Die Förderlaufzeit wurde bis zum 31.12.2025 gesetzt. Wir haben die neue Förderung für Sie unter die Lupe genommen und verraten hier, wie auch Sie von diesem attraktiven Bonus profitieren können!
Butter bei die Fische: Alles Wichtige zum aktuellen Digitalbonus
- Förderleistung: bis zu 35% für kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen bis zu 20%, mindestens 3.000€, maximal 50.000€
- Förderquote: Bis zu 35% für kleine, bis zu 20% für mittlere Unternehmen.
- Formale Voraussetzung: Ihr Vorhaben muss öffentlich ausgeschrieben werden
- Ihr Vorhaben muss auf eine Prozessinnovation oder aber Geschäftsmodell-Innovation hinauslaufen
Realistische Fallbeispiele für förderungswürdige und nicht förderungswürdige Digitalisierungsvorhaben:
Die nachfolgende Tabelle mit Projektbeispielen dient Ihnen als beispielshafte Übersicht, in welchen Zusammenhängen die Fördermöglichkeit seitens der N-Bank besteht.
Beispiel | Beschreibung | Förderfähig? |
Handwerkersoftware | Digitalisierung des Handwerksbetriebs (Materialverwaltung, Stundenbuchung, Angebotserstellung, Lagerhaltung) | Nein - Standardsoftware, keine Innovation |
ERP-Software | Einführung einer ERP-Software für Produktionsplanung und Ressourcenverwaltung | Nein - Weit verbreitet, Standardlösung |
Virtual Reality (VR) & Extended Reality (XR) | Mobile Planung und Simulation industrieller Anlagen mit XR, Integration von KI, neue Geschäftsfelder durch hohe Mobilität und 3D-Planung | Ja - Hoher Innovationsgrad, neue Technologien |
KI-gestützte Produktionsplanung (Vernetzung) | KI-basierte, standortübergreifende Produktions- und Kapazitätssteuerung, effiziente Reaktion auf Nachfragen, neue Produkte | Ja - Sehr hoher Innovationsgrad, Best-Practice |
Intrusion Detection | Hotel-Gäste-WLAN mit Sicherheitsanalyse (beispielsweise mit Wazuh) | Ja - Herstellung von IT-Sicherheit im Gesamtrahmen eines innovativen Digitalisierungsvorhabens |
KI-basierter Mitarbeiterchat | KI-Chat als als Alternative zu einem klassischen Wiki oder Dokumentenmanagementsystem (DMS) | Ja - innovativer Ansatz, Prozessoptimierung |
KI-basiertes Sprachdialogsystem | KI-gestützte Telefonielösung, die auf interne Unternehmensinformationen zugreift (beispielsweise Verzahnung Auslastungsprognose und Terminvergabe) | Ja - innovativer Ansatz, Prozessoptimierung |
Zum Fördermittelantrag | Was gilt es beim Verfassen einer Projektbeschreibung zu beachten?
Der Antragsprüfer muss aus Ihrer Projektbeschreibung den innovativen Kern des Vorhabens nachvollziehen können. Legen Sie den Fokus der Projektbeschreibung daher darauf, zum einen den betrieblichen Mehrwert abzubilden, aber auch klarzustellen inwiefern die Maßnahme innerhalb Ihrer Branche Innovation bedeute. Zu oft kämen diese beiden zentralen Aspekte der Projektbeschreibung zu kurz. Dadurch, so ein Sprecher der N-Bank während eines aktuellen Webinars, werden Förderanträge auch ohne eine tiefere Überprüfung in Form von Rückfragen schnell abgelehnt. Provoziert Ihre Projektbeschreibung zumindest Rückfragen, erzeugt sie zumindest Raum für einen anschließenden Dialog zwischen der NBank und Antragstellern.
Die wichtigsten Formalitäten zum Fördermittelantrag:
- Der besondere Innovationsgehalt muss aus Ihrer Projektbeschreibung nachvollziehbar hervorgehen oder zumindest angedeutet sein, um zumindest Rückfragen zu provozieren.
- Der Unterzeichnete Förderantrag muss auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden.
- Die Übersendung muss innerhalb von vier Wochen nach elektronischer Antragsübermittlung stattfinden, ansonsten gilt der Förderantrag als nicht gestellt.
- Die elektronische Antragsstellung erfolgt Schritt für Schritt über portal.nbank.de
- Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen
Welche Kriterien spielen zur Beurteilung der Projektbeschreibung eine Rolle?
Zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit erfolgt eine Beurteilung Ihrer Projektskizzierung entlang der nachfolgenden Kriterien:
- Digitalisierungsgrad Ihres Unternehmens zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Auswirkungen auf Ihre innerbetrieblichen Ressourcen, zum Beispiel Kosten/Zeiteinsparung, Vereinfachung von Abläufen, Steigerung der Wertschöpfung, Umsatzsteigerung, Produktivitätssteigerung.
- Auswirkungen auf den Betrieb, zum Beispiel innovative Produktentwicklung, Steigerung Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung des Digitalisierungsgrads, Innovationsfähigkeit, Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells.
- Innovationsgehalt der angestrebten Maßnahme, zum Beispiel Einsatz neuer Technologien, Nutzung von KI, Prozess und Organisationsinnovationen, innovativer Lösungsansatz.
Die Summe dieser Punktevergabe zur eingereichten Projektbeschreibung resultiert also in der Bewertung, ob Ihr Vorhaben förderbar ist oder nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, besser mehr Aufwand in die Projektbeschreibung zu investieren, als sich eine Absegnung durch Sparen am falschen Ende zu verbauen.
Buchen Sie jetzt Ihre unverbindliche Beratung! Im persönlichen Gespräch erkunden wir gemeinsam, ob und welchen Raum es für innovative Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen gibt. Lassen Sie sich diese attraktive Förderung nicht entgehen!
Service | FAQ zum Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Als Kreis der Förderberechtigten gelten KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, kleine Planungsbüros (zB Bereich BIM), Kleinstunternehmen bzw auch Freiberufler. Sie haben Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen.
Worin unterscheiden sich die Förderprogramme „Digitalbonus.Niedersachsen“ und „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“?
Der ausgelaufene Digitalbonus.Niedersachsen unterstützte KMU breit bei ersten Digitalisierungsschritten, ohne Innovationspflicht und mit geringeren Förderhöhen. Der aktuelle Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ (Digitalbonus 2025) hingegen setzt gezielt auf innovative Digitalisierungsprojekte mit messbarem Fortschritt, fördert höhere Investitionen und setzt einen bereits vorhandenen Digitalisierungsstand voraus.
Was fördert der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ?
Unterstützt werden Investitionsvorhaben in IKT. Zum Beispiel: Hardware, Software, Lizenzen, Dienstleistungen, Prozesse. Maßnahmen zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben sind förderungswürdig! Neben dem innovativen Charakter entscheidet auch die Messbarkeit eines Fortschritts nach Implementierung der angestrebten Maßnahme.
Was wird vom Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ nicht gefödert?
Ausgeschlossen von der Förderung des Digitalbonus sind Anschaffungen reiner IKT-Grundausstattung, das Bedienen von Finanzierungen oder aber Projekte, aus denen heraus kein messbarer Fortschritt erkennar wäre. Ebenfalls die Einführung grundlegender Digitalisierung wie zum Beispiel ein ERP-System oder eine WaWi, um kaufmännische Abläufe zu optimieren, stellen im Rahmen des Digitalbonus 2025 keine förderungswürdigen Projekte dar. Warum? Bei derartigen Vorhaben sprechen wir nicht mehr von Innovation. Innovation beschrieben solche Vorhaben vor 2-3 Jahrzehnten (!). Einen innovativen Charakter besitzt das Vorhaben, sobald der geltende Standard zur Digitalisierung nachvollziehbar überschritten wird. Ferner auch, sobald neue Herangehensweisen zur Lösung komplexer Probleme erschlossen werden oder darauf aufbauend das Erschließen neuer Geschäftsfelder ermöglicht wird.
Kann das Vorhaben direkt nach der Antragsstellung beginnen?
Nein – Ihr Vorhaben darf erst nach einer Zusage der Förderung beginnen. Die Prüfungsstelle der NBank entscheidet über Ihren Fördermittelantrag binnen 6-8 Wochen nach elektronischem Eingang.